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14.05.2009: Zustellqualität >redmail und feibra

By 14. Mai 2009 Juni 26th, 2015 Allgemein

Nach mehr als 3 Jahren Verfahrensdauer legten >redmail und feibra kürzlich eine intensive Auseinandersetzung über die Zustellqualität der beiden Unternehmen durch Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs bei.

feibra verpflichtete sich in diesem Vergleich,

„es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in Österreich zu Zwecken des Wettbewerbs im Rahmen von Werbungen betreffend die Zustellqualität in Wien durch die Verwendung einer grafischen Darstellung (oder in vergleichbarer grafischer oder ausdrücklicher Form) die Behauptung aufzustellen, dass die von ihr erreichte Zustellqualität, insbesondere bei unadressierten Flugblättern, Prospekten, Katalogen und Warenproben erheblich vor jener von >redmail liegt, es sei denn, dass die aufgestellten Behauptungen den Tatsachen entsprechen.“

Außerdem verpflichtete sich feibra, >redmail die Kosten des Verfahrens zu ersetzen.

Der Rechtsstreit ging auf eine Werbung von feibra in mehreren Fachzeitschriften zurück, welche die Behauptung enthielt, dass die Zustellqualität von feibra im Bereich der Verteilung von Werbemitteln in Wien erheblich vor jener ihrer Mitbewerber liegt.

Diese Werbeaussage stützte feibra auf eine Studie von Focus ProspektControl, mit der feibra ihre eigene Zustellqualität messen ließ.

>redmail sah in dieser auf unrichtigen Tatsachen beruhenden Werbung eine rechtswidrige vergleichende Werbung und damit einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). >redmail klagte feibra daher auf Unterlassung und beantragte die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Das Handelsgericht Wien erließ die beantragte einstweilige Verfügung, mit der feibra untersagt wurde zu behaupten, dass ihre Zustellqualität im Bereich der Verteilung von Werbemitteln in Wien erheblich vor jener ihrer Mitbewerber liegt. Diese einstweilige Verfügung wurde in weiterer Folge vom Obersten Gerichtshof bestätigt.

Im anschließenden Beweisverfahren konnte feibra nicht den Nachweis erbringen, dass sie bei der Qualität der Zustellung in Wien tatsächlich den in der streitursächlichen Werbung behaupteten Vorsprung gegenüber >redmail hat. So ergab das eingeholte Gerichtssachverständigengutachten, dass sich die Zustellqualität von >redmail und feibra in Wien nicht erheblich voneinander unterscheidet. Deshalb stimmte feibra dem eingangs erwähnten Vergleich zu und verpflichtete sich, derartige unrichtige Werbeaussagen zu unterlassen.

Mag. Horst Jungmann, Geschäftsführer von >redmail dazu: „Dieser Vergleich ist für uns ein wichtiger Erfolg und eine Bestätigung, dass der von uns eingeschlagene Weg einer Qualitätsoffensive richtig ist. Wir sind zuversichtlich, unsere Kunden weiterhin nicht nur durch solche Gerichtsverfahren sondern vor allem durch täglich gelebte Leistungsbereitschaft von unserer hohen Servicequalität überzeugen zu können.“